Nach Monaten des Wartens gab der Staatsgerichtshof sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren bekannt. Doch vor allem für die über 72.000 Bürgerinnen und Bürger, die die Verfassungsklage unterstützt hatten, sowie für die Studierenden und die Gewerkschaften war das Urteil mehr als ernüchternd. Studiengebühren, so die Mehrheit der Richter des höchsten hessischen Gerichtes, die noch von der alten CDU-Regierung ins Amt gewählt worden waren, seien vom Grundsatz her mit der hessischen Verfassung vereinbar.
„Studiengebühren sind aus unserer Sicht weiterhin verfassungswidrig“, so Andre Schnepper vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS), „Daran wird auch das heutige Urteil nichts ändern.Die Studierenden wollen sich durch die Entscheidung des Staatsgerichtshofes nicht akzeptieren und kündigten für den Abend und die nächste Woche weitere Proteste an“, so Schnepper weiter.