Zweitwohnungssteuer für Studis unzulässig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute (19.11.07) einer Klage der Wuppertaler Studierendenschaft gegen die Zweitwohnungssteuer der Stadt Wuppertal stattgegeben. Geklagt hatten sieben von der Zweitwohnungssteuer betroffene Studierende. Die Stadt prüft nun eine Revision.
Weitere Infos gibt´s beim WDR.

4 Gedanken zu „Zweitwohnungssteuer für Studis unzulässig“

  1. … so viel zu tun, so wenig Zeit …

    Wir sind einfach nicht dazu gekommen einen Film über die Senatswahl zu drehen. Wenn wir allerdings einen Film gemacht hätten, wäre die Berichterstattung bestimmt nicht so ausführlich gewesen wie bei der StuPa-Wahl, da ich persönlich die Senatswahl nicht so greifbar finde wie z.B. die StuPa-Wahlen. Außerdem ist ja mit der Einrichtung des Hochschulrates die Position des Senats deutlich geschwächt worden …

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